
Die brandschutztechnische Stellungnahme bewertet einzelne Fragestellungen des vorbeugenden Brandschutzes — gezielt, sachlich und fachlich fundiert. NOJA Brandschutz erstellt Stellungnahmen für Bauherren, Planer, Betreiber und Behörden zu allen brandschutztechnischen Fragestellungen.
Eine brandschutztechnische Stellungnahme ist eine fachliche Bewertung zu einer spezifischen Brandschutzfrage. Im Unterschied zum Brandschutzkonzept, das die Gesamtheit aller brandschutztechnischen Maßnahmen eines Bauvorhabens umfasst, befasst sich die Stellungnahme mit einem abgegrenzten Sachverhalt.
Typische Anlässe sind die Bewertung bestehender baulicher Situationen, die Einschätzung von Nutzungsänderungen, die Beantwortung behördlicher Nachfragen oder die fachliche Absicherung bei Unsicherheiten im Bestandsschutz. Die Stellungnahme orientiert sich an den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung sowie den einschlägigen technischen Regelwerken und Normen.
Der Umfang richtet sich nach der jeweiligen Fragestellung und wird individuell abgestimmt:
Wir machen so viel Brandschutz wie nötig — nicht so viel wie möglich. Unsere Stellungnahmen bewerten den konkreten Sachverhalt individuell, statt pauschal Bauordnungsanforderungen zu übernehmen. Dabei vertreten wir konsequent die Interessen des Bauherrn — auch gegenüber prüfenden Instanzen. Wir verhandeln mit Prüfsachverständigen, Brandschutzsachverständigen und der Bauaufsichtsbehörde, um fachlich fundierte und verhältnismäßige Lösungen durchzusetzen.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Fragestellung und der Komplexität des Sachverhalts. Einfache Stellungnahmen zu Einzelfragen sind in der Regel mit geringerem Aufwand verbunden als umfassende Bestandsbewertungen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot nach einer ersten Einschätzung.
Ein Brandschutzkonzept ist eine umfassende brandschutztechnische Unterlage für ein gesamtes Bauvorhaben. Eine Stellungnahme behandelt eine spezifische brandschutztechnische Fragestellung oder bewertet einen bestimmten Sachverhalt — ohne die Gesamtheit aller Brandschutzmaßnahmen darzustellen.
Eine Stellungnahme ist sinnvoll, wenn einzelne Brandschutzfragen fachlich bewertet werden sollen — etwa bei der Beurteilung von Bestandssituationen, bei Nutzungsänderungen, bei Nachfragen der Bauaufsichtsbehörde oder zur Absicherung von Bauherren und Betreibern.
Eine brandschutztechnische Stellungnahme ist eine fachliche Einschätzung und keine behördliche Genehmigung. Sie kann jedoch als Grundlage für behördliche Entscheidungen dienen und wird von Bauaufsichtsbehörden und Prüfsachverständigen als fachliche Unterlage herangezogen.
Sie benötigen eine fachliche Einschätzung zu einer brandschutztechnischen Fragestellung? Kontaktieren Sie uns mit einer kurzen Beschreibung des Sachverhalts. Wir prüfen die Anfrage und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.
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