
Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes im Brandfall und dient der Vorbeugung von Bränden im täglichen Betrieb. NOJA Brandschutz erstellt Brandschutzordnungen nach DIN 14096 — objekt- und nutzungsspezifisch, rechtssicher und praxistauglich.
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist ein auf das jeweilige Gebäude zugeschnittenes Regelwerk für den organisatorischen Brandschutz. Sie legt fest, wie sich Personen im Brandfall verhalten sollen, welche vorbeugenden Maßnahmen zu beachten sind und wer welche Aufgaben im Rahmen der Brandschutzorganisation übernimmt.
Die DIN 14096 gliedert die Brandschutzordnung in drei Teile: Teil A ist ein Aushang mit grundlegenden Verhaltensregeln im Brandfall, der an gut sichtbaren Stellen im Gebäude angebracht wird. Teil B richtet sich an alle Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten, jedoch keine besonderen Brandschutzaufgaben wahrnehmen — er enthält detaillierte Anweisungen zur Brandverhütung, zum Verhalten im Brandfall und zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr. Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, etwa Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer, und beschreibt deren Pflichten und organisatorische Abläufe.
Die Verpflichtung zur Erstellung einer Brandschutzordnung ergibt sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen, unter anderem aus der jeweiligen Landesbauordnung, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den einschlägigen Sonderbauverordnungen. Sie wird häufig als Auflage im Rahmen der Baugenehmigung oder durch die zuständige Brandschutzdienststelle gefordert.
Die Kosten hängen vom Umfang (Teil A, B und/oder C), der Größe und Nutzung des Gebäudes sowie der Anzahl der Standorte ab. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot nach einer ersten Objektbewertung.
Teil A ist der Aushang mit grundlegenden Verhaltensregeln für alle Gebäudenutzer. Teil B enthält ausführliche Verhaltensanweisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben. Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben und regelt deren Pflichten, Zuständigkeiten und organisatorische Abläufe im Brandfall.
Grundsätzlich ist jeder Betreiber für den organisatorischen Brandschutz in seinem Gebäude verantwortlich. Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 wird insbesondere bei Sonderbauten, Arbeitsstätten und öffentlichen Gebäuden gefordert. Die Verpflichtung ergibt sich aus der jeweiligen Landesbauordnung, der Arbeitsstättenverordnung oder aus Auflagen der Baugenehmigung.
Die DIN 14096 empfiehlt eine Überprüfung mindestens alle zwei Jahre. Darüber hinaus ist eine Aktualisierung bei baulichen Veränderungen, Nutzungsänderungen oder organisatorischen Änderungen im Betrieb erforderlich.
Sie benötigen eine Brandschutzordnung für Ihr Gebäude oder möchten eine bestehende Brandschutzordnung aktualisieren lassen? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung. Wir prüfen Ihren Bedarf und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.
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