Wir erstellen für Sie die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz nach ASR A2.2 — Beurteilung der Brandgefährdung der Arbeitsstätte, Einstufung in die richtige Gefährdungsstufe und Ableitung der erforderlichen Schutzmaßnahmen. Fachkundig durchgeführt durch einen Brandschutzingenieur (M.Eng.).
Rechtliche Grundlage
Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung der Brandgefahren ergibt sich aus mehreren Rechtsquellen:
- Arbeitsschutzgesetz §5 — Grundpflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung aller arbeitsbedingten Gefährdungen
- Arbeitsstättenverordnung §3 — spezifische Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsstätte
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" — konkretisiert die Gefährdungsbeurteilung für Brandgefahren in Arbeitsstätten und legt die Maßnahmen fest
- DGUV Information 205-001 — Hinweise zur betrieblichen Brandschutzorganisation
Wann brauchen Sie eine Gefährdungsbeurteilung Brandschutz?
- Grundsätzlich für jede Arbeitsstätte — die Beurteilung der Brandgefährdung ist Pflicht
- Mit erhöhter Bedeutung beim Umgang mit brennbaren Stoffen, in Lagern, in Werkstätten mit Heißarbeiten (Schweißen, Trennen, Löten)
- In Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten und sonstigen Sonderbauten
- Bei wesentlichen Änderungen — neue Anlagen, neue Stoffe, neue Verfahren, neue Nutzungen — ist die Beurteilung zu aktualisieren
- Bei behördlichen Auflagen oder Auflagen aus der Sachversicherung
Brandgefährdungsbeurteilung nach ASR A2.2
Die ASR A2.2 unterscheidet drei Stufen der Brandgefährdung — normal, erhöht und besonders. Die Einstufung steuert direkt die zu treffenden Maßnahmen:
- Anzahl, Art und Verteilung der Feuerlöscheinrichtungen (Löschmitteleinheiten)
- Anzahl der auszubildenden Brandschutzhelfer
- Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen wie Alarmierung, Räumung, Brandschutzordnung
- Anforderungen an Flucht- und Rettungswege
- Anforderungen an die Brandvermeidung im Betriebsablauf
Unser Leistungsumfang
- Begehung der Arbeitsstätte und Aufnahme aller relevanten Bereiche
- Auswertung vorhandener Unterlagen (Sicherheitsdatenblätter, Bestandspläne, Anlagenbeschreibungen)
- Identifikation und Bewertung der Brandgefahren
- Einstufung der Brandgefährdung nach ASR A2.2 (normal / erhöht / besonders)
- Konkrete Maßnahmenvorschläge — baulich, technisch, organisatorisch, persönlich
- Vollständige, prüffähige Dokumentation der Beurteilung
- Optional: regelmäßige Aktualisierung als laufendes Mandat
Warum NOJA Brandschutz?
Die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz ist Schnittstellen-Arbeit: Sie verbindet Arbeitsschutz und vorbeugenden Brandschutz. Wir bringen beide Felder aus einer Hand mit — als Brandschutzingenieur mit Erfahrung in Industrie, Gewerbe, Lager und Sonderbauten.
Unser Leitsatz: So viel Brandschutz wie nötig, so wenig wie möglich. Auch in der Gefährdungsbeurteilung. Wir bewerten nüchtern und schlagen wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen vor — keine Pauschallösungen.
Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung Brandschutz?
Die Kosten richten sich nach Größe und Komplexität des Betriebs sowie nach dem Umfang der zu betrachtenden Gefährdungen. Eine Beurteilung für eine überschaubare Arbeitsstätte ist deutlich günstiger als eine umfassende Beurteilung für einen Industriebetrieb mit mehreren Bereichen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot nach einer Erstbegehung.
Gefährdungsbeurteilung anfragen
Sie benötigen eine Gefährdungsbeurteilung Brandschutz für Ihren Betrieb? Kontaktieren Sie uns — wir vereinbaren einen Termin zur Erstbegehung und stimmen den Leistungsumfang mit Ihnen ab.