Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat in den Amtlichen Mitteilungen vom 12. Mai 2025 die neu gefasste Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) in der Fassung vom 24. September 2024 bekannt gegeben. Sie löst die Vorgängerfassung vom Oktober 2020 ab und stellt eine deutliche Erweiterung der Anwendungsgrenzen für den Holzbau dar.
Die MHolzBauRL ist die maßgebliche Regelung für die brandschutztechnische Beurteilung von Holzbauteilen und Außenwandbekleidungen aus Holz oder Holzwerkstoffen. Mit der Übernahme in die jeweiligen Landesbauordnungen über die VV TB des Landes wird sie bauaufsichtlich verbindlich. Baden-Württemberg hat die neue Fassung mit der VwV TB BW 2026 zum 12. Januar 2026 in Landesrecht überführt.
Wesentliche Neuerungen
- Holztafelbauweise in Gebäudeklasse 5: Die Holztafelbauweise ist nunmehr auch in Gebäudeklasse 5 zulässig — bisher endete die Zulässigkeit in Gebäudeklasse 4.
- Erweiterte Anwendungsgrenzen für Massivholz: Die Einsatzbereiche für Massivholzbauweisen (z. B. Brettsperrholz) wurden hinsichtlich Bauteildicken und Konstruktionsdetails erweitert.
- Sichtbares Holz in Innenräumen: Konkrete Regelungen für die zulässigen Anteile sichtbarer Holzoberflächen je nach Geschoss und Nutzung.
- Außenwandbekleidungen: Differenzierte Anforderungen an hinterlüftete Holzfassaden mit detaillierten Vorgaben zu Brandsperren und Hinterlüftungsspalten.
- Anschlüsse und Fugen: Präzisere Anforderungen an Fugendetails zwischen Bauteilen unterschiedlicher Bauweise (Holz/Massiv).
Auswirkungen für die Praxis
Für Bauvorhaben in Holzbauweise eröffnet die neue MHolzBauRL deutlich erweiterte Möglichkeiten. Mehrgeschossige Wohngebäude in Gebäudeklasse 5 können jetzt auch in Holztafelbauweise umgesetzt werden — ein Marktsegment, das bislang im Wesentlichen Massivholzbauten vorbehalten war. Damit reagiert die Richtlinie auf den steigenden Bedarf an wirtschaftlichem mehrgeschossigem Holzbau, insbesondere im Wohnungsbau und in Aufstockungssituationen.
Bestehende Brandschutzkonzepte für Holzbauten in Gebäudeklasse 4 und 5 sollten auf Vereinbarkeit mit der neuen Richtlinie geprüft werden. In vielen Fällen ergeben sich Vereinfachungen — etwa bei der Bemessung von Bauteilen, bei sichtbaren Holzoberflächen oder bei der Ausführung hinterlüfteter Fassaden. In anderen Fällen sind die geänderten Anschlussdetails zu berücksichtigen.
Bei Vorhaben im Bestand und bei Aufstockungen in Holzbauweise sollten die Anforderungen der MHolzBauRL frühzeitig in die Konzeptphase einfließen. Insbesondere die Schnittstellen zwischen Bestand (häufig massiv) und Neubau (Holz) sind sorgfältig zu planen.
Quellen
- DIBt — Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL)
- DIBt-Mitteilungen 5/2025
- VwV Technische Baubestimmungen Baden-Württemberg 2026 (GABl Nr. 12/2025)