Die neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Baden-Württemberg (VwV TB BW 2026) wurde am 10. Dezember 2025 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg (GABl Nr. 12/2025) veröffentlicht und ist seit 12. Januar 2026 in Kraft. Mit der Neufassung übernimmt das Land mehrere überarbeitete Mustertexte der Bauministerkonferenz in das Landesrecht und löst die bisherige VwV TB BW aus dem Jahr 2024 vollständig ab.

Die VwV TB ist nach § 73a LBO BW Bestandteil der bauaufsichtlichen Anforderungen. Sie konkretisiert die in den Bauvorschriften genannten Schutzziele und legt fest, welche technischen Regeln und Mustertexte für die Planung und Ausführung baulicher Anlagen anzuwenden sind. Für die brandschutztechnische Planung in Baden-Württemberg ist sie damit unmittelbare Grundlage jeder Konzepterstellung.

Wesentliche Änderungen für den Brandschutz

  • Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL): Übernahme der DIBt-Fassung vom 24. September 2024. Damit ist die Holztafelbauweise auch in Gebäudeklasse 5 zulässig. Die Anwendungsgrenzen für Massivholzbauweisen wurden erweitert.
  • VwV Feuerwehrflächen: Aufnahme der Neufassung vom 7. November 2025. Anpassungen bei Aufstell- und Bewegungsflächen, Bordsteinabsenkungen und Oberflächenbefestigungen.
  • Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL): Aktualisierte Fassung als Bezugsdokument.
  • Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR): Bezug auf die fortgeschriebene Mustertextfassung.
  • Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (MLüAR): Aktualisierte Fassung übernommen.
  • Muster-Richtlinie Systemböden (MSysBöR): Aufnahme als Bezugsdokument.

Auswirkungen für die Praxis

Für laufende Brandschutzkonzepte in Baden-Württemberg ist zu prüfen, welche Fassung der jeweiligen Mustertexte zum Zeitpunkt der Bauantragstellung anzuwenden ist. Verfahren, die nach dem 12. Januar 2026 eingereicht werden, sind grundsätzlich nach der neuen VwV TB zu beurteilen. Für laufende Verfahren kann die bisherige Fassung weiter gelten — verbindlich ist hier die Auslegung der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde.

Besonders relevant ist die Übernahme der MHolzBauRL für Holzbauvorhaben in Gebäudeklasse 4 und 5. In Verbindung mit den Anforderungen der LBO BW eröffnen sich damit neue konstruktive Möglichkeiten für mehrgeschossige Wohn- und Verwaltungsbauten in Holzbauweise. Vorhandene Konzepte für Holzbauten in höheren Gebäudeklassen sollten auf Vereinbarkeit mit der neuen Richtlinie geprüft werden.

Bei Sonderbauten und Industriebauten sind die jeweils aktualisierten Mustertexte zu berücksichtigen. Die Geltungsdauer der VwV TB BW 2026 ist auf den 11. Januar 2033 befristet.

Quellen